Förderprogramme

für unsere Projektmanagement Lehrgänge

Förderprogramme

Sie möchten sich weiterbilden und brauchen dabei finanzielle Unterstützung?

Die TRUECARE® bietet die folgenden Förderprogramme an:

Förderprogramme

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

 Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

  • Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.
  • Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde förderfähig.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die inhaltlich in sich abgeschlossene Maßnahme muss eine allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.
  • Die Laufzeit ist grundsätzlich auf maximal 36 Monate beschränkt.
  • Der Förderausschluss bezieht sich auch auf Freiberufler, die gewerblich bzw. als GmbH organisiert sind.
  • Es dürfen keine anderen öffentlichen Finanzierungshilfen für denselben Zweck in Anspruch genommen werden, z.B. Aufstiegs-BaföG.

Wie wird die Förderung beantragt?

  • Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.

Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen müssen jeweils einzeln beantragt und abgerechnet werden.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises durch die NBank.

Für weitere Information:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/

Hotline: 0511 30031 333

E-Mail: beratung@nbank.de   

Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbständige und Betriebe mit Wohnsitz in NRW.

Man erhält einen Bildungsscheck, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer
  • Selbständige

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit Sitz in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks für Beschäftigte in Anspruch nehmen.

Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50%, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000,- Euro (max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum eines Kalenderjahres.

Wie wird die Förderung beantragt?
Der Bildungsscheck wird von akkreditierten Bildungsscheck-Beratungsstellen in einem persönlichen Beratungsgespräch für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben.
Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Danach reicht der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin den Bildungsscheck zur Verrechnung beim Weiterbildungsanbieter ein.

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Der Weiterbildungsanbieter können die beantragten Förderungen in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten (maximal 500€ je Bildungscheck) bei der zuständigen Bezirksregelung in NRW abgeben. Die übrigen Kosten (Eigenanteil) werden vom Bildungsscheck-Empfänger/von der Bildungsscheck-Empfängerin bzw. dem Unternehmen beglichen.

Für weitere Information:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Hotline: 0211 837 1929

Sie können die Kosten für unsere offenen Kursangebote in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen.

Wenn Sie sich durch eine Weiterbildung gegen Arbeitslosigkeit absichern wollen, können die dadurch entstehenden Kosten als sogenannte Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wenn die Weiterbildung nicht im Bezug mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht, können Sie die Kosten als Sonderausgaben mit Ihrem persönlichen Steuersatz geltend machen. So können mindestens die Ihrem persönlichen Steuersatz entsprechenden prozentualen anteiligen Kurskosten steuerlich abgesetzt werden.

Eine Anerkennung als Werbungskosten für das ganze Jahr ist nur möglich, wenn diese den Arbeitnehmerpauschalbetrag übersteigen.

Typische Weiterbildungskosten:

  • Kursgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten

Angeschaffte Arbeitsmittel

  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel

Es wurde Bezug genommen auf:
9 EstG = Werbungskosten
10 EstG = Sonderausgaben

9 Abs. 1 ff EStG
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

9a Nr. 1a EStG
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: Von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b: ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro

10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung.
§4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Trainingsmanagement telefonisch unter
0511 876 50 50 oder per Mail unter schulung@truecare.de zur Verfügung.